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Pflegebedürftige

Unsere Leistung - Ihre Investition

Haushaltshilfe bei Pflegegrad – Unterstützung über den Entlastungsbetrag

 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die sie im Alltag unterstützt. Dieses Angebot ergänzt die ambulante Pflege und hilft dabei, pflegende Angehörige spürbar zu entlasten.

 

Die Unterstützung umfasst unter anderem hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie Begleitdienste, zum Beispiel zu Arztterminen oder beim Einkaufen.

 

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich nutzen

 

Die Kosten für eine Haushaltshilfe können über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden.

  • Leistung: bis zu 131 Euro pro Monat

  • Anspruch: für alle Pflegegrade (1–5)

  • Ziel: Entlastung pflegender Angehöriger und Förderung der Selbstständigkeit

Der Entlastungsbetrag kann flexibel für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden.

 

Jetzt Unterstützung im Alltag sichern

Nutzen Sie Ihren Anspruch auf eine Haushaltshilfe und lassen Sie sich im Alltag entlasten. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Jetzt unverbindlich informieren und Beratung anfragen:

Weitere Hinweise

  • Wir sind von allen Kranken- und Pflegekassen anerkannt und beraten Sie gerne individuell zur Kostenübernahme.

  • Zusätzliche Kosten – wie Eintrittsgelder sowie Auslagen bei Ausflügen oder Veranstaltungen – sind vom Kunden oder den Angehörigen selbst zu tragen.

  • Einsätze an Wochenenden und Feiertagen erfolgen in der Regel nur nach vorheriger Absprache mit den Angehörigen.

  • Kurzfristig angefragte Einsätze werden pauschal abgerechnet.

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